Kanton Bern (BE)

Kirchenaustritt in Bern

Keine Kirchensteuer mehr in Bern. Erstellen Sie Ihren offiziellen Austrittsbrief mit der korrekten Adresse in 2 Minuten.

8–20%

der Kantonssteuer

Sofort

Wirksamkeit

2 Min

Dauer

Wie die Kirchensteuer in Bern funktioniert

Im Kanton Bern ist die Kirchensteuer für Mitglieder der anerkannten Landeskirchen obligatorisch. Die Steuer wird als Prozentsatz der Kantonssteuer berechnet und variiert je nach Gemeinde stark.

Der Austrittsprozess in Bern

  1. Verfassen einer formellen Austrittserklärung
  2. Senden an die Gesamtkirchgemeinde oder lokale Kirchgemeinde
  3. Zwingend handschriftlich unterzeichnen
  4. Per Einschreiben versenden

In Bern ist die Besonderheit, dass der Austritt meist sofort mit Eingang des Briefes wirksam wird. Das bedeutet, dass die Steuerpflicht oft per sofort (pro rata) endet.

Die richtige Adresse zu finden (Gesamtkirchgemeinde vs. Verwaltung) kann verwirrend sein. Schweizer Schild adressiert Ihren Brief automatisch an die zuständige Stelle.

Was Schweizer Schild für Sie tut

  • ✓ Findet die korrekte Adresse der Kirchgemeinde
  • ✓ Erstellt einen rechtssicheren Austrittsbrief
  • ✓ Inkludiert Formulierungen für sofortigen Austritt
  • ✓ Druckfertig zum Unterschreiben & Versenden
Berner Austritt erstellen — CHF 9.99

Häufige Fragen — Bern

Kann ich per E-Mail austreten?

Nein. Im Kanton Bern ist eine handschriftliche Unterschrift zwingend erforderlich. E-Mails werden in der Regel abgelehnt.

Muss ich Schweizer Bürger sein, um Kirchensteuer zu zahlen?

Nein. Auch ausländische Einwohner (C-Ausweis, B-Ausweis) sind kirchensteuerpflichtig, wenn sie einer Landeskirche angehören.