Kanton Basel-Stadt (BS)
Kirchenaustritt in Basel-Stadt
Keine Kirchensteuer mehr in Basel. Erstellen Sie Ihren offiziellen Austrittsbrief mit der korrekten Adresse in 2 Minuten.
CHF 600–1'200
Gespart pro Jahr
7–10%
der Kantonssteuer
2 Min
Dauer
Wie die Kirchensteuer in Basel-Stadt funktioniert
In Basel-Stadt wird die Kirchensteuer von registrierten Mitgliedern der katholischen und reformierten Kirche erhoben. Im Gegensatz zu anderen Kantonen sind juristische Personen in Basel-Stadt nicht kirchensteuerpflichtig.
Für Privatpersonen beträgt die Steuer ca. 7–10% der Staatssteuer. Bei einem Einkommen von CHF 100'000 zahlen Sie rund CHF 600–1'200 pro Jahr.
Der Austrittsprozess in Basel
- Verfassen einer formellen Austrittserklärung
- Adressierung an die zentrale Kirchenverwaltung (nicht die lokale Pfarrei)
- Handschriftliche Unterschrift
- Versand per Einschreiben
Basel-Stadt ist einfacher als andere Kantone, da es für jede Konfession eine zentrale Adresse gibt. Wir sorgen dafür, dass Ihr Brief richtig ankommt.
Was Schweizer Schild für Sie tut
- ✓ Adressiert an die korrekte Basler Kirchenverwaltung
- ✓ Erstellt einen rechtssicheren Austrittsbrief
- ✓ Inkludiert korrekte juristische Formulierungen
- ✓ Druckfertig zum Unterschreiben & Versenden