Kanton Basel-Stadt (BS)

Kirchenaustritt in Basel-Stadt

Keine Kirchensteuer mehr in Basel. Erstellen Sie Ihren offiziellen Austrittsbrief mit der korrekten Adresse in 2 Minuten.

CHF 600–1'200

Gespart pro Jahr

7–10%

der Kantonssteuer

2 Min

Dauer

Wie die Kirchensteuer in Basel-Stadt funktioniert

In Basel-Stadt wird die Kirchensteuer von registrierten Mitgliedern der katholischen und reformierten Kirche erhoben. Im Gegensatz zu anderen Kantonen sind juristische Personen in Basel-Stadt nicht kirchensteuerpflichtig.

Für Privatpersonen beträgt die Steuer ca. 7–10% der Staatssteuer. Bei einem Einkommen von CHF 100'000 zahlen Sie rund CHF 600–1'200 pro Jahr.

Der Austrittsprozess in Basel

  1. Verfassen einer formellen Austrittserklärung
  2. Adressierung an die zentrale Kirchenverwaltung (nicht die lokale Pfarrei)
  3. Handschriftliche Unterschrift
  4. Versand per Einschreiben

Basel-Stadt ist einfacher als andere Kantone, da es für jede Konfession eine zentrale Adresse gibt. Wir sorgen dafür, dass Ihr Brief richtig ankommt.

Was Schweizer Schild für Sie tut

  • ✓ Adressiert an die korrekte Basler Kirchenverwaltung
  • ✓ Erstellt einen rechtssicheren Austrittsbrief
  • ✓ Inkludiert korrekte juristische Formulierungen
  • ✓ Druckfertig zum Unterschreiben & Versenden
Basler Austritt erstellen — CHF 9.99