Kanton Zürich (ZH)

Kirchenaustritt in Zürich

Keine Kirchensteuer mehr in Zürich. Erstellen Sie Ihren offiziellen Austrittsbrief mit der korrekten Adresse in 2 Minuten.

CHF 800–1'400

Gespart pro Jahr

8–12%

der Kantonssteuer

2 Min

Dauer

Wie die Kirchensteuer in Zürich funktioniert

Im Kanton Zürich wird die Kirchensteuer automatisch vom Lohn abgezogen, wenn Sie als Römisch-Katholisch oder Evangelisch-Reformiert gemeldet sind. Der Steuersatz beträgt ca. 8–12% der einfachen Staatssteuer.

Für jemanden mit CHF 100'000 Einkommen bedeutet das CHF 800–1'400 pro Jahr— Geld, das Sie sparen oder investieren könnten.

Der Austrittsprozess in Zürich

  1. Verfassen einer formellen Austrittserklärung
  2. Senden an die Kirchgemeinde (nicht die politische Gemeinde!)
  3. Brief handschriftlich unterzeichnen
  4. Per Einschreiben versenden
  5. Bestätigung innert 4–6 Wochen erhalten

Das Problem? Die korrekte Adresse zu finden. Die Kirchgemeinden entsprechen nicht immer den politischen Gemeinden. Ein Brief an die falsche Adresse führt zu Verzögerungen oder Ablehnung.

Was Schweizer Schild für Sie tut

  • ✓ Findet die korrekte Kirchgemeinde für Ihre PLZ
  • ✓ Erstellt den rechtssicheren Austrittsbrief
  • ✓ Inkludiert korrekte Formulierungen & Formatierung
  • ✓ Druckfertig zum Unterschreiben & Versenden
Zürcher Austritt erstellen — CHF 9.99

Häufige Fragen — Zürich

Wann ist der Austritt wirksam?

In Zürich ist der Austritt ab dem Datum wirksam, an dem die Kirchgemeinde Ihren Brief erhält. Wenn Sie im Januar austreten, sind Sie meist für das ganze Jahr befreit.

Kann ich den gleichen Brief für meinen Partner nutzen?

Nein, jede Person muss einen eigenen Brief unterschreiben, auch bei gleicher Adresse.

Wo sehe ich meine Konfession?

Prüfen Sie Ihre Steuerrechnung — dort steht "röm.-kath." oder "evang.-ref." neben der Kirchensteuer.